Träger des Netzwerks SHZ ist der Förderverein.
Die Satzung des SHZ ist integrativer Bestandteil der Satzung des Fördervereins. Hier findet sich im § 8 die SHZ-Satzung:
1. Das Netzwerk SPRACHENTWICKLUNG HAT ZUKUNFT in der StädteRegion Aachen (SHZ) ist ein Verband in der Trägerschaft des Fördervereins.
2. Im SHZ kooperieren Personen und Institutionen, die sich in der StädteRegion Aachen um die Förderung, Rehabilitation und Integration sprachlich beeinträchtigter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener bemühen.
3. An der Mitarbeit im SHZ interessierte Personen und Institutionen stellen einen Aufnahmeantrag, über den der SHZ-Vorstand entscheidet. Die Träger der im Netzwerk Sprachentwicklung Hat Zukunft kooperierenden Institutionen schließen einen Kooperationsvertrag mit dem SHZ ab.
4. Das SHZ organisiert sich auf vier Ebenen:
- Verbandskonferenz
- Vorstand
- Referate
- Projektgruppen
4.1 Die Verbandskonferenz ist das oberste Organisations- und Entscheidungsgremium. Alle im SHZ in der StädteRegion Aachen zusammenarbeitenden Institutionen sind in der Verbandskonferenz durch jeweils ein Mitglied vertreten.
Die Verbandskonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Verbandskonferenz
- formuliert Ziele und Leitlinien
- wählt den Vorstand
- wählt die/den medizinische/n und die/den pädagogische/n Leiter/in
- wählt die/den SHZ-Vertreter/in für die regionale Bildungskonferenz im Bildungsnetzwerk der StädteRegion Aachen
- benennt Referenten/innen
4.2 Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des SHZ in der StädteRegion Aachen. Der geschäftsführende Vorstand wird von der Verbandskonferenz für jeweils zwei Jahre gewählt und besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Vorsitzende/r
- Stellvertretende/r Vorsitzende/r
- Geschäftsführer/in
- Schriftführer/in
- Der geschäftsführende Vorstand macht der Verbandsversammlung einen Vorschlag für die Wahl einer/s
- Medizinische/n Leiterin/s
- Pädagogische/n Leiterin/s
- Neben der/dem medizinischen und der/dem pädagogischen Leiter/in gehört die/der Sprachheilbeauftragte der StädteRegionAachen zum erweiterten Vorstand des SHZ.
4.3 Die Referate werden von Referenten/innen geleitet. Die Referentenversammlung tagt mindestens zwei Mal jährlich. Der Vorstand lädt die Referenten mindestens ein Mal jährlich zum Informations- und Meinungsaus tausch ein.
4.4 Die Projektgruppen werden vom Vorstand eingesetzt und konzipieren und realisieren träger- und institutionsübergreifende Vorhaben.
5. Das SHZ in der StädteRegion Aachen verfolgt keine kommerziellen Ziele. Es erhebt keine Gebühren oder Honorare. Die Mitglieder der Verbandskonferenz, des Vorstandes und der Projektgruppen sowie die Referenten/innen erhalten für ihre Tätigkeit vom Förderverein keine Vergütung.